Kreativ versichert – die Künstlersozialkasse

Seit 1983 gibt es die Künstlersozialkasse mit Sitz in Wilhelmshaven. Ins Leben wurde die KSK gerufen, weil bis dato viele Kunstschaffende oft aus finanziellen Gründen unterversichert oder gar nicht renten- und krankenversichert waren. Waren es zu Beginn meist Freiberufler aus wenigen Branchen, die bei der KSK Einlass gefunden haben, umfasst der heutige Katalog rund 100 Berufsgruppen von A wie Akrobat über T wie Travestiedarsteller bis hin zu Z wie Zauberer. Grundvoraussetzung: Jedes der etwa 170.000 Mitglieder muss selbstständig sein. Gerade für Existenzgründer aus kreativen Branchen ist die Mitgliedschaft in der KSK besonders interessant, schließlich lassen sich die Kosten für Kranken- Pflege- und Rentenversicherung durch die KSK quasi halbieren. Für 2010LAB beantwortet Bereichsleiterin interne und externe Kommunikation Monika Heinzelmann die wichtigsten Fragen.

Was genau ist eigentlich die KSK und was macht sie?


Monika Heinzelmann: Ganz nüchtern betrachtet ist die KSK eine Behörde, die den gesetzlichen Auftrag hat, für die praktische Umsetzung des Künstlersozialversicherungsgesetzes zu sorgen und damit u. a. die Zugehörigkeit von Künstlern und Publizisten zum versicherungspflichtigen Personenkreis zu überprüfen. Dabei sind wir allerdings keine Versicherung im eigentlichen Sinne; wir prüfen lediglich, ob ein Antragsteller die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt und nehmen ihn dann – sofern alles passt – in die KSK auf. Der Einzug der Beiträge gehört daneben zu den Kernaufgaben der KSK

Im Prinzip kann man sich das vereinfacht vorstellen wie die Funktion eines Arbeitgebers, der die Hälfte zu den Sozialabgaben dazugibt. Eine Hälfte zahlt der Versicherte selbst, 20% zahlt der Bund, 30% kommen von den Abgaben der Verwertungsunternehmen wie Verlage, Theater, Galerien und dergleichen. Wir nehmen die Gelder von den beteiligten Seiten ein und leiten die Beiträge für Kranken- Pflege- und Rentenversicherung entsprechend weiter.


Welche Berufsgruppen kommen in die KSK?


Monika Heinzelmann: Grundsätzlich jeder, der als Freiberufler in den Branchen Wort, bildende Kunst, darstellende Kunst und Musik arbeitet. Allerdings umfasst der Katalog inzwischen auch eine Vielzahl von anderen Berufsgruppen, die gestalterisch oder schaffend arbeiten. Gerade in Kreativbranchen kommen immer wieder neue Berufe wie Webdesigner zum Beispiel dazu. Dann wird der Katalog auch um diese neu entstandenen Berufsgruppen erweitert. Ausgeschlossen sind aber kunsthandwerkliche und rein handwerkliche Berufe.

Die KSK folgt jedoch auch keinem ganz starren Schema, das würde auch nicht zu unserem Aufgabengebiet passen. Kommt jemand mit etwas völlig Neuartigem zu uns, wird er auf jeden Fall auch im Einzelfall geprüft.


Kann ich als Existenzgründer in die KSK kommen?


Monika Heinzelmann: Aber ja! Gerade für Berufsanfänger ist es ja meist besonders wichtig, sich günstig versichern zu können. Allerdings müssen auch hier einige Dinge stimmen: Der Antragsteller muss nachweisen können, dass er mit dem, was er angibt, auch einer erwerbsmäßigen Tätigkeit nachgeht. Es sind nicht unbedingt große Summen entscheidend, die man am Anfang seiner Selbstständigkeit erwirtschaftet. Doch das Gesamtbild muss stimmen. Nachweis über entsprechende Qualifikationen wie Studium, Fachausbildung, erste Honorarabrechnungen, Belege über laufende Aufträge und dergleichen machen uns die Entscheidung natürlich leichter. Im Prinzip ist jeder Antrag für uns eine Einzelfallentscheidung.


Muss ich in eine bestimmte Krankenkasse gehen?


Monika Heinzelmann: Nein. Es gilt das Prinzip der freien Krankenkassenwahl. In besonderen Fällen kann man sich auch von der gesetzlichen Krankenkassenpflicht befreien lassen und in eine private Kasse wechseln – sofern das für den Antragsteller sinnvoll ist.


Wie sehen die Schritte in die KSK aus?


Monika Heinzelmann: Wir geben immer den Tipp: Vorher informieren. Auf unserer Internetseite finden sich im Downloadbereich alle notwenigen Informationen. Dort kann jeder Antragsteller überprüfen, ob er die Grundvoraussetzungen wie Tätigkeitsfeld, Berufsgruppe, Selbstständigkeit erfüllt. Im Zweifelsfall kann auch schon ein kurzer Anruf bei uns weiterhelfen - es gibt schließlich bei uns immer wieder Ausnahmeregelungen.

Dann den entsprechenden Antrag ausfüllen und am besten so viele Unterlagen wie möglich beifügen. Je eindeutiger der Antrag, desto schneller auch die Bearbeitung. Im günstigsten Fall kann ein Antragsteller – sofern sich nichts verzögert – innerhalb vier Wochen aufgenommen werden.

Fotos: Künstlersozialkasse

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Di, 12.04.2011 2

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Kommentare

Schätzung des Einkommens

Moin auch!

Die KSK möchte natürlich die Beiträge aktuell berechnen können. Gerade bei Freiberuflern ändert sich die Einkommenssituation öfters.

Zudem ist man angehalten, deutliche Abweichungen vom geschätzten Einkommen sofort anzugeben. Hat den Vorteil, dass bei einer Korrektur nach unten auch der Beitrag sinkt.

Die KSK prüft auch stichpunktweise im Nachhinein die Einkommen einzelener Mitglieder - wenn das Jahreseinkommen deutlich über der angegebenen Summe liegt, muss nachgezahlt werden.

Also besser immer schön aktuelle Zahlen angeben. ;-)

Schätzung der Honorare

Was mich noch interessiert hätte: Aus welchem Grund muss ich eigentlich meine Einnahmen für das kommende Jahr schätzen? Kann die KSK doch einfach den Einkommensteuer-Bescheid vom letzten Jahr als Orientierung nehmen!

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24.02.2010

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