Verwaltung

Bureaucracy kills Creativity

Beispiele aus der bunten Welt der Bürokratie

Der Mensch braucht Handlungsspielräume, Freiheit also. Besonders für Künstler sind diese Räume von größter Bedeutung. Begibt sich aber der Kreative, der Künstler in die Nähe eines Apparats oder gar in diesen hinein, dann gerät er in die Mühlen der wunderbaren Welt der Bürokratie. Sie verfügt über eigene Sprachen und ist verantwortlich für manch eine Resignation, Depression oder Faszination.

Der Mensch braucht Regeln und somit auch sein Tun. Zuständig ist die Bürokratie, ob in Demokratie oder Schurkenland. Obwohl es auch hierzulande Schurken gibt, konzentrieren wir uns auf die, die ihr freies Leben gestalten wollen und dazu noch kreativ sind oder sein wollen. Bürokratieschelte ist langweilig und populistisch, sagt man, aber deshalb ist sie nicht unangebracht. In Brüssel gibt es dafür Herrn Stoiber, der alles entstauben will, glatter machen, transparenter, einfacher. Das scheint eine Lebensaufgabe für mehrere Generationen.

 

Theater und Beschaffungsregeln

Der Dortmunder Schauspielchef Kay Voges hat vor kurzem mal laut über Bürokratie gemosert und dazu mit seinen Schauspielern ein wunderbares Video gedreht.  Es geht um „Drei Unterschriftenmappen auf seinem Schreibtisch mit einem Antrag auf Mittelfreigabe für den Kauf von CD-Rohlingen für die nächste musikalische Produktion, einer Notwendigkeitserklärung für den Kauf dieser Rohlinge und einem Rechnungsanhang mit dreifachem Preisvergleich von CD-Rohlingen!“

In einem antragsfreien, ehrenamtlich produzierten Video mit dem Titel „Der Klöng ist kaputt – Ein absurdes Lehrstück mit Texten aus der Wirklichkeit“ räumt man sich den Frust von der Seele. Dahinter steckt kein Freiheitsentzug, sondern ganz einfach das Sparen. Sparen fängt beim Bleistift an. Es gibt Behörden und auch Schulen, da muss der Erwerb eines Bleistiftes oder eines Radiergummis schriftlich beantragt werden. Die Herstellung dieser Formulare ist ein wahrhaft kreativer Akt, der der „sinnlosen Kunst“ sehr nahe kommt. Gleichzeitig bringt es für die Genehmigungsstelle der entsprechenden Ämter eine Steigerung des gesellschaftlichen Ansehens. Wo früher nur wenig zu entscheiden war, liegen nun täglich Anträge auf irgendwas auf seinem oder ihrem Schreibtisch. Das stählt den Apparat und der Verwaltungsangestellte kommt nach sinnvoll getaner Arbeit nach Hause und entscheidet weiter – frei wie eine Drossel – welches Fernsehprogramm er schaut, welches Bier er trinkt, wie er weiter sparen kann, ob er die CD-Rohlinge fürs Theater für eine angemessen sparsame Anschaffung hält. Er steht da und kann nicht anders. Er ist Teil des Apparats.

 

Der Bürger ist ein Betrüger

Wenn man sich tagtäglich mit Anträgen befasst, kommt man nicht umhin, den staatlichen und kommunalen Stellen, der Politik und den Verwaltungsfachleuten zu unterstellen, dass sie davon ausgehen, dass der Bürger nur ein Ziel hat: Betrug. Da also die Bürgerin und der Bürger nur dies im Sinn haben, müssen Regeln bis ins kleinste definiert werden, damit das Böse des Mitmenschen sich nur schwer  durchsetzen kann, es sei denn, der Bürger verfügt ohnehin über reichlich Mittel. Dann braucht er auch keine Anträge, sondern kauft sich seinen Bedarf. Außerdem ist der deutsche Bürger gern renitent. Er will sich das eine oder andere nicht gefallen lassen, aber um sein Gerechtigkeitsgefühl durchsetzen zu können, werden ihm Schranken aufgebaut. Der Einspruch gegen einen Knöllchen-Erlass ist teurer als das Knöllchen.

 

Der freie Künstler und die Administration

Inzwischen gibt es einen Zwangshang zur Ver-Bürokratisierung des Lebens. Viele Freischaffende verwenden 50-60 % ihrer Zeit für die Administration, den Rest können sie für die Kunst einsetzen. Es braucht heute eine Doppel-Kreativität, eine multiple Schaffenskraft, eine, die sich mit dem Sprachschatz der Vergeber, Förderer, Abrechner und Antragsnehmer beschäftigt, die Lupen an das Kleingedruckte drückt, sich mit Verwaltungs- und Vergaberecht beschäftigt  und die andere, die versucht, die Kunst in diesen Rahmen zu pressen. Dies gilt nicht für alle Institutionen. Manche geben sich einfache und sinnvolle Regeln, andere, je höher sie angesiedelt sind, versuchen alles, um sich gegen jegliche Unbill der Zeit, der Justiz, der Klarheit abzusichern. Und es ist schwieriger, als Teil des Apparates zu agieren (s.o. Schauspielhaus), als aus der Außenwelt heraus, hinein in die Amtsstuben. Da sind die Kommunen näher am Kreativen als Land, Bund und erst recht die Europäische Union. Wer jemals einen Antrag an Brüssel gestellt hat, weiß, in welchen Wahn man verfallen kann und wie das Antragstellen zum Lebensinhalt werden kann. Herauszufinden, wie manches gemeint ist, ist fürwahr eine Aufgabe, die mit Heldentum enden kann. Da muss man zum Beispiel zwei Jahre im Voraus denken. Der Antrag verlangt die Angabe, wie viele Künstler zu welcher Zeit mit welchem Verkehrsmittel wohin fahren,  warum sie das tun und was das kostet. Das führt allerdings zur intensiven Auseinandersetzung mit verkehrspolitischen Problemen und wirtschaftlichen Entwicklungen in Europa. Bei der Abrechnung muss man dann angeben, welche Person genau an welchem Tag ein Essen eingenommen hat, bei wem und warum. Das sind vertrauensbildende Maßnahmen für ein gemeinsames Europa. Hier wird gespart, vor allem an Übermut und Spontaneität.

 

Vorzeitiger Maßnahmebeginn

Wer gegen eine Formalie verstößt, wird seines Lebens nicht mehr froh. Früher war es ein klitzekleines Komma, das die Arbeit von einem „sehr gut“ ins „gut“ verrückte. Mörder und Betrüger werden freigelassen wegen eines Formfehlers. Die Verhältnismäßigkeit spielt keine Rolle, ob es der Biss in eine Frikadelle ist oder der Millionenbetrug. Beides ist Betrug, aber verlieren wir uns nicht in der Justiz. Ebenso kann es in der Verwaltung zugehen, auch in der Verwaltung von Fördergeldgebern für künstlerische Maßnahmen und Projekte. Die Vorschriften sind die gleichen wie für Bauvorhaben großen Ausmaßes. Jeder Künstler müsste seinem Künstlertum ein Verwaltungsrechtsstudium und ein Wirtschaftstudium voran schicken, um den Fallen des legeren Künstlerlebens und seinen unangenehmen Konsequenzen zu entgehen. Wer zum Beispiel eine Maßnahme beginnt, bevor die Maßnahme beginnen darf, macht sich zum Erschleicher von Mitteln. Man muss den vorzeitigen Maßnahmebeginn beantragen, aber womit beginnt eine Maßnahme, doch mit Denken? Das darf man, zwar nicht ausdrücklich, aber man darf. Man darf allerdings diese Maßnahme nicht bezahlen, jedenfalls nicht vor Maßnahmebeginn. Es ist ein wunderbarer Gedanke, dass ein Kunstwerk eine Maßnahme ist. 

 

Paragraphen

In den „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)“ heißt es u.a.: „Verpflichtungen der Zuwendungsempfängerin oder des Zuwendungsempfängers, aufgrund des § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV) die Abschnitte 2ff der VOB/A bzw. VOL/A oder die VOH anzuwenden oder andere Vergabebestimmungen einzuhalten, bleiben unberührt. Sektorenauftraggeber, deren Maßnahmen mit einem Fördersatz von 50 v.H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben oder einem höheren Betrag gefördert werden, sind verpflichtet, den Abschnitt 3 der VOB/A bzw. VOL/A anzuwenden.“

 

Schranken

Mit welchen Problemen kleinkarierter Art man es zu tun hat, will man einen Laden eröffnen, ein Geschäft gründen, eine Nutzung vereinbaren, eine Zwischennutzung zu nutzen, eine Veranstaltung zu planen, in einem Bahnhof zu filmen, einen Bunker zu begehen, eine Straße sperren zu wollen, eine Demonstration durchzuführen,  eine Fahrpreisrückforderung einzureichen, einen Nämlichkeitsschein auszufüllen, eine Rechnung zu schreiben oder eben CD-Rohlinge für eine Theaterproduktion zu kaufen, macht klar, dass das Leben viel Buntes bereithält und dem Zeitgenossen Geduld und Humor abverlangt. Und bald wird überall im Lande die Gelbe Tonne zur Wertstofftonne. Stoffähnliche Nichtverpackungen gehen dann auch.

 

Di, 21.02.2012 1

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Kommentare

Wie wahr ... wie wahr ...

und noch mal - weil es so schön ist: „Verpflichtungen der Zuwendungsempfängerin oder des Zuwendungsempfängers, aufgrund des § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV) die Abschnitte 2ff der VOB/A bzw. VOL/A oder die VOH anzuwenden oder andere Vergabebestimmungen einzuhalten, bleiben unberührt. Sektorenauftraggeber, deren Maßnahmen mit einem Fördersatz von 50 v.H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben oder einem höheren Betrag gefördert werden, sind verpflichtet, den Abschnitt 3 der VOB/A bzw. VOL/A anzuwenden.“

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03.03.2010

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Mehr als 5 Millionen Einwohner erleben zurzeit, wie ihr postindustrielles Ruhrgebiet im Westen Deutschlands sich zum spannenden europäischen „place to be“ wandelt. Eine werdende Metropole im Selbstfindungsprozess nach der Kulturhauptstadt 2010. Besondere Kennzeichen: Industriekultur als Teil des kollektiven Gedächtnisses – und als inszeniertes Massenereignis.

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